EU-Asylrecht: Datum mit Symbolcharakter

von | 12.12.2025

Die am vergangenen Montag stattgefundene EU-Innenministerkonferenz in Brüssel hat mit den dort verabredeten Verschärfungen das Zeug, rückblickend die de-facto Abschaffung des Asylrechts in der EU zu markieren. Das ist insbesondere zwei Aspekten geschuldet. Erstens dem Konzept „sicherer Herkunftsländer“. Dazu sollen neben den EU-Beitrittskandidaten Länder wie Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko und Tunesien zählen, deren massive menschenrechtliche Probleme die woxx regelmäßig dokumentiert. Zweitens der Designation „sicherer Drittstaaten“, die bedeutet, dass man Flüchtlinge in jedes so definierte Land abschieben kann, sofern diese „Mindeststandards internationalen Asylrechts“ wahren und eine vertragliche Vereinbarung mit ihnen besteht („Ruanda-Modell“). Dies soll auch dann möglich sein, wenn die Betroffenen keinerlei Beziehung zu dem jeweiligen Land haben. Damit wird das Asylrecht noch viel weiter ausgehöhlt, als in der ursprünglichen Fassung des 2024 verabschiedeten EU-Migrationspakts vorgesehen („Bereit für hässliche Bilder“; woxx 1809; und „Politik folgt Praxis“; woxx 1782). Mit derlei Definitionen wird das Asylrecht zwar nicht de jure abgeschafft, sein Geltungsanspruch aber auf einen Personenkreis reduziert, der nach dem Willen der herrschenden Politik de facto möglichst gegen Null tendiert. Die beschlossenen Regeln müssen noch vom EU-Parlament bestätigt werden.

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