VOLKSZÄHLUNG: Nachhaltig unvertraulich

In welcher Sprache die einzelnen BürgerInnen denken, bleibt auch nach dem Zensus von 2011 dem Staat unbekannt. Doch längst nicht alle Angaben, die sie brav und säuberlich in die Fragebögen eingetragen haben, wurden nach dem Prinzip der Vertraulichkeit behandelt.

Volkszählungen sind wichtig für die politische Planung. Um möglichst vollständige Daten zu erhalten, wird dabei die Anonymität und die Vertraulichkeit des Ganzen betont. Doch bei der Vermischung von Personenstandserhebung und sozialpolitisch relevanten Angaben können die Statistiker sich auch schon mal die Finger verbrennen.

Ende Februar schwärmten in ganz Luxemburg die „agents  recenseurs“ aus, um in allen ihnen bekannten und zugänglichen Haushalten die Fragebögen zur im Zehnjahres-Rhythmus stattfindenden großen Volkszählung abzuholen. Zwei Wochen hatten die BürgerInnen Zeit gehabt, die doch etwas merkwürdig anmutenden Fragebögen auszufüllen. Das Mitmachen war obligatorisch; falsche oder gar keine Angaben zu machen, konnte mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden – in einem fett umrandeten Kasten auf dem Fragebogen wurde drohend darauf aufmerksam gemacht.

Das Ganze sei vertraulich, hieß es. Wer seinem örtlichen Fragebogeneintreiber dennoch nicht traute, konnte seine Fragen auch elektronisch an den Statec senden – sofern er über einen Luxtrust-Schlüssel verfügte. Tatsächlich hat es in der Tagespresse Berichte über einige merkwürdige Fälle der Interpretation von „Vertraulichkeit“ gegeben. Da bat schon mal ein Erheber, die ausgefüllten Bögen bis zum Stichtag in den Briefkasten seiner Eltern einzuwerfen, oder aber die Bewohner von Mehrparteienhäusern wurden aufgefordert, die ausgefüllte Umfrage gut zugänglich in der nicht abgeschlossenen „Mëllechkëscht“ zu hinterlegen oder vor die Tür der Etagenwohnung zu stellen!

Allerdings hat die woxx auch Kenntnis von Fällen, in denen die fleißig ausgefüllten Bögen mehrere Wochen lang am vereinbarten Hinterlegungsort vor sich hin gilbten und nie abgeholt wurden. Dabei waren von den VolkszählungsorganisatorInnen doch gerade die Vorzüge der ausführlichen Erhebung hervorgehoben worden – gegenüber einer weit weniger aufwändigen Stichprobenumfrage.

Per Stick zum Statec

Doch auch die elektronisch verschlüsselte Abgabe war nur scheinbar die sicherere Methode für die Versendung der Daten an die Statec-Verantwortlichen. Denn die waren, laut großherzoglichem Reglement, dazu verpflichtet, die eingesandten Haushalts-Bögen mit den Namen der im Haushalt lebenden Personen umgehend an die zuständigen kommunalen Verwaltungen weiterzureichen.

Im Vorfeld der Volkszählung wurde von mehreren Seiten Kritik an einigen der in der Volkszählung enthaltenen Fragen geäußert. Die Menschenrechtsorganisation Alos stufte einige Fragen sogar als menschenrechtswidrig ein und verlangte, alle mit der Identität der Befragten zusammenhängenden Angaben, wie Name und Adresse, wegzulassen. Seitens des federführenden Statec wurde daraufhin versichert, die Namensangaben würden nur zu Kontrollzwecken erhoben und vor der statistischen Auswertung mechanisch von den Fragebögen abgetrennt und vernichtet.

Schon vorher hatte die Salariatskammer (CSL) sich negativ zu dem großherzoglichen Reglement geäußert, das der Befragung zugrunde lag. Die Arbeitnehmervertretung monierte neben einigen Fragen vor allem die Kontrollbefugnis, mit der die örtlichen ErheberInnen ausgestattet waren, insofern sie die Aufgabe hatten, die Angaben in den Fragebögen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Damit, so die CSL, erhalte dieser Personenkreis Zugang zu persönlichen Daten, wodurch die Anonymität und mithin die Vertraulichkeit der ganzen Unternehmung in Zweifel gerate.

Allerdings verhallte die Stellungnahme der CSL ungehört, denn das Reglement wurde schon eine Woche, nachdem es den verschiedenen Ins-tanzen zur Begutachtung vorgelegt worden war, im Mémorial veröffentlicht – da waren die Beratungen in der zuständigen Arbeitsgruppe der CSL gerade erst angelaufen. Ihr Bericht erschien zwei Wochen nach Veröffentlichung des inzwischen rechtskräftigen Reglements.

Als dann die Piratenpartei im Januar eine spezielle Homepage „Wier dech géint den #Zensus11“ ins Internet stellte, wurde eine Pressekonferenz einberufen, an der auch der Präsident der Datenschutzkommission, Gérard Lommel, teilnahm (woxx 1095). Die Statec-Verantwortliche für die Volkszählung, Germaine Thill, versuchte dabei vor allem, die Rolle der VolkszählerInnen herunterzuspielen. Ihnen sei nicht erlaubt, die Wohnung der Befragten zu betreten, außer sie würden dazu ausdrücklich aufgefordert. Aber selbst dann seien sie angewiesen, die Situation nicht für kontrollierende Nachfragen auszunutzen ? also zum Beispiel die in der Wohnung tatsächlich vorgefundene Anzahl der Fernsehgeräte mit der im Fragebogen angegebenen zu konfrontieren.

Bei dieser Gelegenheit wurde dann auch die Möglichkeit der „bequemen“ elektronischen Datenabgabe in den Vordergrund besonders hervorgehoben. Ein Weg, der Normalsterblichen, die über kein Luxtrust-Zertifikat verfügen, allerdings versperrt blieb.

Datenschützer winken durch

Auch die nationale Datenschutzkommission (CNPD) gab anlässlich der Pressekonferenz ihr Placet zu der Befragung. Da die persönlichen Daten von den statistisch ausgewerteten Fragen abgetrennt würden, sei die Anonymität gewährleistet, so ihre Einschätzung. Der Fragenkatalog sei mehrfach den Wünschen der CNPD angepasst worden. So habe man darauf verzichtet, nach dem genauen Geburtsdatum zu fragen; lediglich das Lebensalter in Jahren werde erhoben. Auch Angaben zur Rasse, Religion, Partei oder Gewerkschaftszugehörigkeit würden nicht verlangt.

Doch wie sich im Nachhinein herausstellte, ging die größte Gefährdung des Datenschutzes gar nicht von den VolkszählerInnen aus. Der woxx wurden Fälle von Personen bekannt, denen einige Zeit nach Abgabe des Fragebogens briefliche Aufforderungen der Kommunalverwaltungen zugingen, sich ordnungsgemäß in der Gemeinde anzumelden. Das Erstaunen der Betroffenen war umso größer, als sie teilweise gar nicht wussten, dass sie überhaupt in irgendeiner Weise statistisch erfasst worden waren.

Typisch ist der Fall von StudentInnen-WGs, in denen PraktikantInnen zum Zeitpunkt der Erhebung mitwohnten, die eigentlich anderswo, womöglich sogar im Ausland, lebten. Oder aber von Paaren, die aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze unterhalten, von denen sich einer gar nicht in Luxemburg befindet. In solchen Fällen konnte es vorkommen, dass die mit dem Ausfüllen des Fragebogens Beauftragten auch Personen als Haushaltsmitglieder aufführten, die sie bei dem klassischen Steuerzensus, der normalerweise jedes Jahr stattfindet, weggelassen hätten. Da es hieß, die Volkszählung bleibe anonym und ihr Zweck sei eine möglichst komplette Erhebung, waren wohl viele bereit, hier mit etwas offeneren Karten zu spielen als sonst.

Tatsächlich handelte es sich bei der Volkszählung im Februar nämlich genau genommen um zwei Erhebungen, die zum gleichen Zeitpunkt stattfanden. Zum einen wurde die „feuille de ménage“ dazu genutzt, die örtlichen Einwohnerregister auf ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Zum anderen wurden Angaben erfragt, etwa zur Wohnungsgröße oder den Bildungsstand, die ausschließlich die Statistiker interessierten.

Angesprochen auf die erwähnte etwas unerwartete Post, verweisen die Gemeindeverantwortlichen auf das großherzogliche Reglement vom 25. November 2010, in dem festgelegt wird, dass „les communes ne sont autorisées à utiliser les données receuillies que pour la mise à jour de leur fichier de population“. Dieser nur scheinbar einschränkende Satz müsste eigentlich bei jedem Statistiker, und umso mehr bei jedem Datenschützer, sämtliche Alarmglocken auslösen.

Luxemburger Pragmatismus

Die namentliche Erhebung, gegen die sich die Alos und die Salariatskammer gewehrt hatten, wurde ursprünglich mit dem Argument begründet, nur mit ihr sei gewährleistet, dass auch wirklich alle Haushalte im Lande erfasst werden. Das wurde von vielen so verstanden, dass die Kon-trolle der Umfragebögen durch die Kommunen darin besteht, dass diese die Einwohnerlisten abhaken, um am Ende feststellen zu können, ob keiner vergessen wurde. Dass aber die Gemeinden jeden Fragebogen minutiös aufschlüsseln würden, um dort erwähnte Personen, die nicht im Melderegister eingetragen sind, herauszufiltern, dürften die wenigsten erwartet haben.

Auf die Frage der woxx, wie weit sich ein solcher Vorgang mit Datenschutzbestimmungen vereinbaren lässt, meint Gérard Lommel, Präsident der nationalen Datenschutzkommission, er habe sich davon überzeugt, dass diese „Ausnahme“ einer gängigen Praxis entsprochen habe, wie sie seit dem 19. Jahrhundert besteht. Da das Reglement sowohl eine Überprüfung der Einwohnerlisten als auch die eigentliche Volkszählung vorsah, seien diese Vorgänge nicht „traitées ultérieurement de manière incompatible avec ces finalités“ – wie einer der Grundsätze lautet, der die Überprüfungsfunktion der CNPD definiert.

„Wir haben uns in mehreren Sitzungen überzeugen lassen, dass eine gemeinsam durchgeführte Erhebung auch für die Bürger die bessere Lösung darstellt“, erläutert Gérard Lommel, der in dieser Frage einen gewissen Pragmatismus an den Tag legt.

Allerdings gesteht er ein, nicht unbedingt im Klaren darüber gewesen zu sein, dass auf kommunaler Ebene die Fragebögen systematisch – und in größeren Gemeinden wohl auch informationstechnisch – ausgewertet wurden, um unangemeldeten BürgerInnen nachzustellen. „Es wäre wohl besser gewesen, anlässlich der Erhebung mehr auf diese Doppelfunktion hinzuweisen“, erläutert Lommel weiter.

Für die erfassten BürgerInnen bleibt das mulmige Gefühl, dass zum Teil sehr persönlichen Angaben durch weit mehr Hände gegangen sind, als die der persönlich vorsprechenden und vereidigten VolkszählerInnen. „Nul n’est censé ignorer la loi“, lautet die Verteidigungslinie von öffentlicher Seite. Das habe ja alles so im großherzoglichen Reglement gestanden. Freilich dürften das die wenigsten zur Kenntnis genommen haben. Ob den StatistikerInnen damit wirklich ein Dienst geleistet wurde, wird der nächste Zensus zeigen. Bis dahin wird die bislang ziemlich zahnlose Volkszählungsopposition auch gelernt haben, das Kleingedruckte genauer zu lesen.


Cet article vous a plu ?
Nous offrons gratuitement nos articles avec leur regard résolument écologique, féministe et progressiste sur le monde. Sans pub ni offre premium ou paywall. Nous avons en effet la conviction que l’accès à l’information doit rester libre. Afin de pouvoir garantir qu’à l’avenir nos articles seront accessibles à quiconque s’y intéresse, nous avons besoin de votre soutien – à travers un abonnement ou un don : woxx.lu/support.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Wir stellen unsere Artikel mit unserem einzigartigen, ökologischen, feministischen, gesellschaftskritischen und linkem Blick auf die Welt allen kostenlos zur Verfügung – ohne Werbung, ohne „Plus“-, „Premium“-Angebot oder eine Paywall. Denn wir sind der Meinung, dass der Zugang zu Informationen frei sein sollte. Um das auch in Zukunft gewährleisten zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung; mit einem Abonnement oder einer Spende: woxx.lu/support.
Tagged .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.